Therapiekosten

Kosten:

In der Regel beginnen wir beim erste Kontakt mit einer "psychotherapeutischen Sprechstunde". Diese Kosten hierfür übernimmt bei gesetzlich Versicherten Ihre Krankenkasse, ebenso wie für die probatorischen Sitzungen.

 

 

Entscheiden Sie sich während der probatorischen Sitzungen mit mir weiter arbeiten zu wollen und habe ich den Eindruck, dass ich für Sie hilfreich sein könnte, dann stellen wir bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme für eine Kurzzeittherpie (2x 12h) oder eine Langzeittherapie (60 h)

 

 

 

Weitere Möglichkeiten:

 

Selbstzahler:

Entscheiden Sie sich die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu tragen, richtet sich der Stundensatz wie üblich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP 3,5-facher Satz (153,- €))

 

 

Private Krankenversicherung oder die Beihilfe von Bund und Ländern
Prüfen Sie, ob Ihre Versicherung Leistungen der Psychotherapie mit einschließt. Ihre Krankenkasse wird Sie hier gerne informieren und Ihnen die notwendigen Antragsformulare zukommen lassen.

Die Kostenübernahme durch private Krankenversicherung oder die Beihilfe von Bund und Ländern ist in der Regel problemlos möglich.

 

 

 

 



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